Endnutzervereinbarung (EUV) für Flow2Mtp
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Endnutzervereinbarung (EUV) für Flow2Mtp
Stand 04.05.2026, SEMODIA GmbH
Diese Endnutzervereinbarung regelt die Nutzung der Software FLOW2MTP durch Unternehmer im Sinne des § 14 BGB. Sie ergänzt die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Semodia GmbH (Stand 04.05.2026), die jeweilige Auftragsbestätigung sowie das Service Level Agreement (SLA) für FLOW2MTP. Bei Widersprüchen gelten vorrangig die individuelle Auftragsbestätigung, sodann diese Endnutzervereinbarung, anschließend das SLA und ergänzend die AGB, soweit dort nichts Abweichendes geregelt ist.
1. Vertragsgegenstand
Semodia stellt dem Kunden die Software FLOW2MTP im Rahmen einer zeitlich befristeten Subscription zur Verfügung. FLOW2MTP unterstützt den Engineering-Workflow von Prozessanlagen und deren Process Equipment Assemblies (PEAs), insbesondere von der Erstellung von Process Flow Diagrams (PFDs) über Automation-P&IDs bis hin zur Generierung und Verwaltung von Requirement MTPs (rMTPs).
Der konkrete Funktions-, Lizenz- und Nutzungsumfang ergibt sich aus der jeweiligen Auftragsbestätigung einschließlich etwaiger Leistungsbeschreibungen, Lizenzparameter oder Paketdefinitionen.
2. Art der Bereitstellung
FLOW2MTP wird grundsätzlich als lokal beim Kunden installierte und betriebene Software bereitgestellt. Semodia schuldet daher nicht den Betrieb der kundenseitigen IT-Umgebung, insbesondere nicht die Verfügbarkeit kundenseitiger Server, Clients, Netzwerke, Firewalls, Proxys, Betriebssysteme oder sonstiger Infrastruktur.
Für die Erstaktivierung, Reaktivierung, Lizenzstatusabfrage sowie gegebenenfalls für weitere verbundene Online-Dienste oder Schnittstellen kann eine Verbindung zu von Semodia betriebenen Online-Diensten erforderlich sein.
Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass Funktionen, die eine aktive Internetverbindung voraussetzen, bei fehlender, gestörter oder vom Kunden technisch unterbundener Internetverbindung eingeschränkt oder vorübergehend nicht verfügbar sein können. Dies gilt insbesondere für Aktivierung, Reaktivierung, Lizenzvalidierung und angebundene Online-Funktionen.
3. Nutzungsrecht
Semodia gewährt dem Kunden für die Laufzeit der vereinbarten Subscription ein einfaches, nicht ausschließliches, nicht übertragbares und nicht unterlizenzierbares Recht, FLOW2MTP im vertraglich vereinbarten Umfang für den eigenen Geschäftsbetrieb zu nutzen.
Die Nutzung ist auf die in der Auftragsbestätigung festgelegten Nutzer, Arbeitsplätze, Projekte, Instanzen, Organisationseinheiten oder sonstigen Lizenzmetriken beschränkt.
Eine Überlassung an Dritte, Vermietung, Verpachtung, Unterlizenzierung, Bereitstellung als Service für Dritte oder eine Nutzung zugunsten konzernfremder Dritter ist nur mit ausdrücklicher schriftlicher Zustimmung von Semodia zulässig.
4. Zulässige und unzulässige Nutzung
Der Kunde darf FLOW2MTP ausschließlich bestimmungsgemäß und im Rahmen der freigegebenen Dokumentation nutzen.
Ohne ausdrückliche schriftliche Zustimmung von Semodia unzulässig sind insbesondere: Reverse Engineering, Decompilieren oder Disassemblieren der Software, soweit dies nicht zwingend gesetzlich erlaubt ist; das Entfernen, Verändern oder Umgehen von Lizenz-, Aktivierungs-, Schutz- oder Sicherheitsmechanismen; die Nutzung der Software außerhalb des vereinbarten Lizenzumfangs; die Weitergabe von Zugangsdaten, Lizenzschlüsseln oder Installationspaketen an unberechtigte Dritte.
Eigene Änderungen an der Software, Eingriffe in den Programmcode oder nicht freigegebene technische Modifikationen erfolgen ausschließlich auf eigenes Risiko des Kunden und können Gewährleistungs-, Support- und Haftungsansprüche ausschließen, soweit gesetzlich zulässig.
5. Drittsoftware und Schnittstellen
Bestimmte Funktionen von FLOW2MTP können Drittsoftware oder Dritttechnologien voraussetzen, insbesondere Microsoft Visio sowie Template-Technologien von PAVIS. Die Beschaffung, Lizenzierung, Bereitstellung und vertragsgemäße Nutzung solcher Drittsoftware obliegen dem Kunden, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist.
Semodia übernimmt keine Verantwortung für die Verfügbarkeit, Fehlerfreiheit, Lizenzbedingungen oder Produktänderungen von Drittsoftware oder Drittanbietern außerhalb des Einflussbereichs von Semodia.
Soweit FLOW2MTP über APIs oder sonstige Schnittstellen mit der Semodia-Platform oder kundenseitigen Systemen verbunden wird, ist der Kunde für die kundenseitige Konfiguration, Berechtigungsvergabe, Netzwerkfreigaben und Systemsicherheit verantwortlich, soweit diese Leistungen nicht ausdrücklich von Semodia übernommen werden.
6. Mitwirkungspflichten des Kunden
Der Kunde schafft und unterhält die technischen Voraussetzungen für Installation, Betrieb und Nutzung von FLOW2MTP.
Der Kunde stellt geeignete Ansprechpartner für Implementierung, Administration und Support zur Verfügung und wirkt in angemessenem Umfang bei Fehleranalyse und Störungsbeseitigung mit.
Der Kunde ist für die fachliche Prüfung der mit FLOW2MTP erzeugten oder bearbeiteten Inhalte, insbesondere PFDs, Automation-P&IDs, Tag-Listen, Equipment-Module, Strategien, Phasenmodelle und rMTP-Dateien, selbst verantwortlich.
Der Kunde stellt sicher, dass von ihm eingebrachte Daten, Inhalte, Vorlagen und Modelle keine Rechte Dritter verletzen und nicht gegen geltendes Recht verstoßen.
7. Updates, Wartung und Support
Semodia ist berechtigt, FLOW2MTP sowie zugehörige Aktivierungs-, Lizenz- und Online-Dienste weiterzuentwickeln, technisch anzupassen und zu aktualisieren, soweit der vertraglich geschuldete Kernzweck nicht wesentlich beeinträchtigt wird.
Support, Reaktionszeiten, Wartungsgrundsätze und die Abgrenzung zwischen lokaler Installation und von Semodia betriebenen Online-Diensten richten sich nach dem jeweils geltenden SLA für FLOW2MTP.
Nicht vom Standard-Support umfasst sind insbesondere individuelle Beratungs-, Modellierungs-, Migrations-, Customizing- oder Integrationsleistungen, sofern diese nicht gesondert vereinbart wurden.
Der Kunde ist verpflichtet, vermutete Fehler, Funktionsstörungen oder sonstige Bugs unverzüglich nach Kenntniserlangung über die von Semodia vorgesehenen Supportkanäle zu melden und dabei die ihm zumutbaren Informationen bereitzustellen, insbesondere eine nachvollziehbare Fehlerbeschreibung, Angaben zur eingesetzten Version, zur Systemumgebung, zu den betroffenen Funktionen, zu etwaigen Fehlermeldungen sowie – soweit möglich und zumutbar – Screenshots, Log-Dateien oder reproduzierbare Schritte.
Semodia klassifiziert gemeldete Fehler nach pflichtgemäßem Ermessen unter Berücksichtigung der Auswirkungen auf die vertragsgemäße Nutzung. Ein Anspruch auf sofortige Fehlerbehebung besteht nicht; Semodia kann nach eigener Wahl durch Bugfix, Update, Hotfix, Workaround oder Handlungsempfehlung Abhilfe schaffen. Die Priorisierung, Reaktionszeiten und Bearbeitungsgrundsätze richten sich nach dem jeweils geltenden SLA.
Soweit Semodia Updates, Bugfixes, sicherheitsrelevante Patches oder Anpassungen an Aktivierungs-, Lizenz- oder Online-Diensten bereitstellt, hat der Kunde diese innerhalb angemessener Frist zu prüfen und einzuspielen, soweit dies für Sicherheit, Lizenzfähigkeit, Interoperabilität, Fehlerbehebung oder die weitere vertragsgemäße Nutzung erforderlich ist. Für Störungen, Sicherheitsrisiken, Inkompatibilitäten oder Einschränkungen, die daraus resultieren, dass bereitgestellte und dem Kunden zumutbare Updates oder Patches nicht oder verspätet installiert werden, übernimmt Semodia keine Verantwortung, soweit gesetzlich zulässig.
8. Rechte an Software und Arbeitsergebnissen
Alle Rechte an FLOW2MTP, einschließlich Quellcode, Objektcode, Benutzeroberflächen, Dokumentationen, Konzepten, Strukturen, Kennzeichen und sonstigen Schutzrechten, verbleiben bei Semodia bzw. deren Lizenzgebern.
Der Kunde erwirbt keine über die ausdrücklich eingeräumten Nutzungsrechte hinausgehenden Rechte an der Software.
An den vom Kunden in FLOW2MTP erzeugten eigenen Inhalten und Daten behält der Kunde die Rechte, soweit diese nicht die Software oder Schutzrechte von Semodia selbst betreffen.
9. Gewährleistung und Haftung
Gewährleistung und Haftung richten sich im Übrigen nach den AGB der Semodia GmbH sowie ergänzend nach der jeweiligen Auftragsbestätigung und dem SLA.
Semodia übernimmt insbesondere keine Gewähr dafür, dass mit FLOW2MTP erzeugte Ergebnisse ohne zusätzliche fachliche, regulatorische oder projektspezifische Prüfung des Kunden für einen bestimmten technischen oder betrieblichen Zweck geeignet sind.
Semodia haftet nicht für Störungen, die aus der kundenseitigen IT-Umgebung, fehlender Internetverbindung, Fehlkonfigurationen, nicht unterstützten Systemumgebungen oder Drittsoftware außerhalb des Einflussbereichs von Semodia resultieren, soweit nicht gesetzlich zwingend gehaftet wird.
10. Laufzeit und Vertragsende
Die Nutzungsberechtigung endet automatisch mit Ablauf oder Beendigung der vereinbarten Subscription, sofern keine Anschlussvereinbarung geschlossen wird.
Nach Vertragsende darf der Kunde FLOW2MTP nicht weiter nutzen. Semodia ist berechtigt, Lizenzschlüssel, Aktivierungen oder Zugänge zu deaktivieren, soweit dies zur Durchsetzung des Vertragsendes erforderlich ist.
Gesetzliche Rechte sowie vertraglich vereinbarte Aufbewahrungs-, Herausgabe- oder Nachlaufpflichten bleiben unberührt.
11. Schlussbestimmungen
Änderungen und Ergänzungen dieser Endnutzervereinbarung bedürfen der Schriftform oder einer elektronischen Mitteilung, soweit dies nach den zugrunde liegenden Vertragsdokumenten vorgesehen ist.
Sollten einzelne Bestimmungen dieser Endnutzervereinbarung ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
Erfüllungsort ist, soweit gesetzlich zulässig und nichts Abweichendes vereinbart ist, der Sitz der Semodia GmbH in Radebeul.